Willkommen zu unserem F.A.Q., auch bekannt als ‚Fragen, Antworten, Querbeet‘ – hier klären wir alle Fragen, die uns so in den letzten Jahren begegnet sind.
Rechtlich gibt es keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Mitgliedsgruppen – Mitglied ist Mitglied. Der Unterschied liegt jedoch in der Beteiligung: Aktive Mitglieder haben einen Pachtvertrag für einen Kleingarten und sind direkt an der Bewirtschaftung und Pflege der Anlagen beteiligt. Passive Mitglieder hingegen tragen durch ihren Jahresbeitrag von 8,00 € im wesentlichen zur finanziellen Stabilität des Vereins bei und unterstützen so auch zukünftige Investitionen.
Passiven Mitgliedern stehen dieselben Rechte wie aktiven Mitgliedern zu. Sie können bei der Jahreshauptversammlung ihr Mitbestimmungsrecht ausüben und bei wichtigen Entscheidungen mitwirken. Außerdem haben sie die Möglichkeit, sich für Vorstandspositionen wählen zu lassen. Natürlich steht ihnen auch die Möglichkeit zur Nutzung unseres Vereinshauses offen.
Mitglied werden ist ganz einfach! Einfach unseren Mitgliedsantrag ausfüllen und beim Vereinsvorstand einreichen. Entweder über den Postweg, oder als PDF an info@kgv-norderney.de. Bald planen wir auch das Aufstellen von Briefkästen in den jeweiligen Vereinsgeländen, welche dann von Vorstandsmitgliedern regelmäßig geleert werden. So wollen wir jedem Mitglied die Möglichkeit bieten, ihr Papier auch ohne Porto loszuwerden.
für aktive Vereinsmitglieder in einem Kleingartenpachtverhältnis.
für passive Vereinsmitglieder ohne Garten.
Eine pauschale Antwort lässt sich hier leider nicht geben, da der Pachtpreis von der Größe der jeweiligen Parzelle abhängt. Generell bewegt sich die Jahrespacht jedoch zwischen 90,00 € und 200,00 €. Zusätzlich fallen Stromkosten und eventuell Versicherungsbeiträge an, die jährlich mindestens 37,50 € betragen, sofern man seinen Garten versichern möchte.
Beispielrechnung:
23,00 € Mitgliedsbeitrag
93,00 € Pacht
45,00 € Versicherung mit freiwilliger Höherversicherung
143,00 € Stromkosten
304,00 € jährliche Kosten.
Hierbei handelt es sich jedoch ausdrücklich um eine Beispielrechnung! Die Höhe kann je nach Nutzung und Verbrauch unterschiedlich ausfallen.
In der Regel ja. Wenn ein Gartenpächter seinen Garten kündigt, wird dieser zunächst von Mitgliedern des Vorstands bewertet. Der maximale Wert, auf den ein Garten geschätzt werden kann, ist auf 4.000 € begrenzt. Für diese Ablösesumme erhalten Sie in der Regel einen sehr gepflegten Garten mit einer stabilen Laube und hochwertigen Bepflanzungen. Gärten, die aufgrund von Zeitmangel oder Vernachlässigung in einem verwilderten Zustand abgegeben werden, wechseln oft für wenige Hundert Euro den Besitzer. Das Inventar wie Rasenmäher, Mobiliar etc. wird bei der Einschätzung nicht berücksichtigt, da es sich hierbei um einen privatrechtlichen Kaufvertrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Pächter handelt. Die Geräte und das sonstige Inventar des Vorpächters müssen aber nicht zwingend übernommen werden.
Weitere Fragen werden hier in den kommenden Tagen/Wochen nachgetragen!
Kleingärtnerverein Norderney e. V.
Postfach 13 33
26535 Norderney
Registergericht: Amtsgericht Aurich
Vereinsregister-Nr.: 120008
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