Anträge zur Jahreshauptversammlung 2025; hier: Fristsetzung

Liebe Vereinsmitglieder,

gemäß § 8 Nr. 8.8 der Vereinssatzung möchten wir Euch hiermit darauf hinweisen, dass die Möglichkeit besteht, Anträge für die bevorstehende Mitgliederversammlung fristgerecht einzureichen.

Damit die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden können, müssen diese rechtzeitig gestellt werden. Verspätet eingereichte Anträge können leider keine Berücksichtigung finden.

Die Tagesordnung wird voraussichtlich zu Beginn der 5. Kalenderwoche veröffentlicht, um die in § 8 Nr. 8.2 der Satzung vorgesehene 10-Tages-Frist einzuhalten. Daher bitten wir Euch, Eure Anträge spätestens bis zum

21. Januar 2025

beim Vereinsvorstand einzureichen.

Die Anträge können entweder auf dem Postweg oder per E-Mail an jhv@kgv-norderney.de übermittelt werden. Falls Anträge anonym behandelt werden sollen, bitten wir darum, dies im Antrag ausdrücklich zu vermerken. Bitte beachtet jedoch, dass der Antrag selbst nicht anonym eingereicht werden kann, da ein Abgleich mit dem Mitgliedsverzeichnis erforderlich ist.

Für Rückfragen stehen wir Euch selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand


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